Badeordnung

Allgemeines

  1. Die Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb.
  2. Sie dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Schwimmbad Neumarkt.
  3. Die Badeordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Lösen des Eintrittsausweises erkennt jeder Besucher die Badeordnung und alle sonstigen Anordnungen des Schwimmbades Neumarkt an.
  4. Bei Sonderveranstaltungen sowie Kursangeboten oder Vereinstätigkeit kann die Sportarena Unterland Ausnahmen zulassen, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Badeordnung bedarf. Von der Badeordnung abweichende Ausnahmeregelungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
  5. Für die Benutzung durch Schulklassen, Sport- und Schwimmvereine gelten zusätzlich zu dieser Badeordnung auch die jeweils vorgesehenen Sonderregelungen.
  6. Die Sportarena Unterland behält sich das Recht vor, die Badeordnung abzuändern.

Badegäste

  1. Jeder kann das Schwimmbad benutzen.
  2. Ausgeschlossen sind Personen:
    • die an Infektionskrankheiten, Hautausschlägen oder offenen Wunden leiden,
    • die unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen,
    • deren Verhalten eine Störung der Sicherheit und Ordnung erwarten lässt,
    • denen Hausverbot erteilt worden ist.
  3. Nur mit einer volljährigen Begleitperson zugelassen sind:
    • Kinder unter 6 Jahren,
    • hilfsbedürftige Personen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen.
  4. Das Mitbringen von Tieren ist verboten.
  5. Kinder bis zu 12 Jahren sollten in Begleitung von Familienangehörigen sein.

Eintrittsausweis

  1. Der Besucher erhält einen Eintrittsausweis, einen Armbandchip oder eine Barcodekarte mit Zeitkontrolle zum Öffnen des Ein- und Ausgangsdrehkreuzes.
  2. Ãœber die gebuchte Eintrittszeit hinausgehende Badezeit und Extra-Leistungen bezahlt der Besucher am Ende des Schwimmbadbesuchs.
  3. Bei Verlust des Eintrittsausweises berechnet die Sportarena Unterland den Tagespreis.
  4. Es ist nicht möglich, das Schwimmbad Neumarkt zu verlassen und mit demselben Eintrittsausweis erneut einzutreten.
  5. Die Sportarena Unterland nimmt gelöste Eintrittsausweise nicht zurück, Entgelte bzw. Gebühren werden nicht rückerstattet, auch nicht bei Schlechtwetter.
  6. Saisonkarten sind nicht übertragbar. Bei einer unzulässigen Nutzung zieht die Sportarena Unterland die Saisonkarte ohne Rückerstattung der Kosten ein.

Öffnungszeiten

  1. Die Öffnungszeiten sind dem Aushang zu entnehmen.
  2. Letzter Einlass ist eine Stunde vor Schließung.
  3. Bei besonderen Anlässen (z. B. Wartung, Wassersportkursen, Schlechtwetter) kann die Sportarena Unterland die Betriebszeit einzelner oder aller Bereiche abändern.
  4. Bei vollständiger Auslastung kann die Sportarena Unterland zeitweise für weitere Besucher gesperrt werden.
  5. Der Sportarena Unterland ist es gestattet, Becken oder andere Anlagen wegen Betriebsstörung, Wartung, Vereinstätigkeit, Kursangeboten, Wetterlage oder aus anderen Gründen zu sperren.
  6. Die Sportarena Unterland kann für die Sperrung von Becken oder anderer Anlagen nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Aufenthaltszeit

  1. Die Dauer des Aufenthalts richtet sich nach dem bezahlten Eintritt.
  2. Wird die anfangs bezahlte Badezeit überschritten, muss der Besucher ein Zusatzentgelt laut Preisliste entrichten. Maßgebend für die Zeitbestimmung ist die Uhrenanlage des Schwimmbads. Als maximaler Preis wird jener für die Tageskarte berechnet.

Haftung

  1. Die Besucher benutzen das Schwimmbad Neumarkt auf eigene Gefahr. Die Beaufsichtigung von Kindern und Menschen mit Beeinträchtigungen ist Pflicht der Eltern, Erziehungsberechtigten und Begleitpersonen. Eltern und Erziehungsberechtigte müssen auf jeden Fall dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder das Schwimmbad Neumarkt in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson besuchen und benutzen.
  2. Jeder Besucher haftet für Unfälle auch gegenüber Dritten sowie für Beschädigungen der Anlage selbst.
  3. Die Sportarena Unterland schließt jegliche Haftung aus:
    • bei Missachtung der Badeordnung,
    • bei unsachgemäßer Benutzung der Einrichtung,
    • bei Schäden durch Dritte,
    • bei Diebstahl und Verlust von Wertsachen und Bargeld, bei Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Wertsachen, persönlichen Gegenständen und Bargeld, und zwar auch dann, wenn diese in den zur Verfügung gestellten Schränken und Schließfächern aufbewahrt werden; die Besucher sind daher aufgefordert, keine persönlichen Gegenstände und Wertsachen in das Schwimmbad Neumarkt mitzunehmen,
    • bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Bekleidung,
    • bei Personen- und Sachschäden, die die Besucher durch Teilnahme an Animationen, Sonderveranstaltungen, Kursen, Sport- oder Schwimmveranstaltungen und ähnlichem erleiden.
  4. Für die Benutzung des Spielplatzes übernimmt die Sportarena Unterland keine Haftung.
  5. Beschwerden jeder Art sowie Beschädigungen, Unfall- und Diebstahlmeldungen sind den Mitarbeitern unverzüglich zu melden und an der Eingangskasse mit den dafür vorgesehenen Vorlageblättern zu dokumentieren. Die Sportarena Unterland berücksichtigt keine nachträglichen Ansprüche und Schadenersatzforderungen.

Aufbewahrung von Bekleidung und Wertsachen

  1. Der Eintrittsausweis berechtigt dazu, einen Garderobenspind mit Wäsche und Bekleidung zu belegen.
  2. Der Besucher ist selbst für das Abschließen verantwortlich.
  3. Nach Benutzung des Garderobenspinds ist dieser sauber und offen zu hinterlassen. Verschlossene Spinde werden bei Betriebsende geöffnet.

Fundsachen

  1. Fundgegenstände sind den Mitarbeitern zu übergeben.
  2. Mit Fundgegenständen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren.

Badebekleidung

  1. Die Schwimmbecken dürfen nur in üblicher Badebekleidung (Badehose, Bikini, Badeanzug) benutzt werden. Badesandalen sind im Wasser nicht erlaubt. Die Entscheidung, ob die Bekleidung den Anforderungen entspricht, treffen die Mitarbeiter.
  2. Das Bad darf nur mit Badesandalen betreten werden.
  3. Für Kleinkinder sind undurchlässige Windelhosen oder Badehosen Pflicht.
  4. Das Umkleiden erfolgt in den Umkleidekabinen.
  5. Die Umkleidekabinen dienen nur zum An- und Auskleiden.
  6. Badebekleidung darf im Schwimmbad weder gewaschen noch ausgewrungen werden.
  7. Der Gang von den Umkleidekabinen zum Duschraum und die Duschräume dürfen nicht mit Straßenschuhen und Straßenkleidung betreten werden.
  8. Die Rasenflächen und Beckenumgänge im Freibadbereich dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden, weiters darf in diesen Zonen weder geraucht noch etwas gegessen oder getrunken werden.
  9. Diese Bereiche dürfen auch nicht mit Kinderwagen befahren werden.

Körperreinigung

  1. Jeder Besucher muss vor der Benutzung der Schwimmbecken gründlich duschen.
  2. Außerhalb der Duschräume dürfen keine Seife oder sonstige Körperreinigungsmittel verwendet werden.

Verhalten

  1. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass er keinen anderen Gast stört, belästigt oder in Gefahr bringt. Eltern haften für ihre Kinder. Begleitpersonen haften für die begleiteten Personen.
  2. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten und werden polizeilich gemeldet.
  3. Die Anlage ist sorgfältig zu behandeln. Jede Beschädigung und Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schaden- und Kostenersatz. Bei vorsätzlichen Beschädigungen und Verunreinigungen behält sich die Sportarena Unterland eine polizeiliche Anzeige vor.
  4. Abfall ist über das Trennmüllsystem zu entsorgen.
  5. Das Schwimmerbecken, die Sprungtürme und die Rutschbahn dürfen nur von geübten Schwimmern benutzt werden.
  6. Nichtschwimmer dürfen die Beckenumgänge des Sportbeckens nicht betreten und nur den für sie bestimmten Teil des Bades benutzen.
  7. Die Rutsche darf nur entsprechend der Beschilderung benutzt werden. Der Rutschbereich und der Bereich am Rutschbahnende muss sofort verlassen werden. Das Benutzen der Rutschbahn geschieht auf eigene Gefahr.
  8. Es ist verboten:
    • andere unterzutauchen oder ins Schwimmbecken zu stoßen,
    • vom seitlichen Beckenrand in das Schwimmbecken zu springen,
    • einen Kopfsprung in das Funbecken zu machen,
    • den Sprungbereich zu unterschwimmen,
    • an den Beckenumgängen zu laufen, an den Einsteigleitern und Haltestangen zu turnen oder das Trennungsseil zu besteigen,
    • Schwimmflossen, Taucherbrillen u. Ä. zu verwenden,
    • Schwimmringe, Schwimmkorken u. Ä. außerhalb des Funbeckens zu benutzen,
    • Ruheliegen und Bänke zu reservieren,
    • Audiogeräte und Musikinstrumente zu benutzen,
    • zu rauchen (außer in den ausgewiesenen Bereichen im Freien),
    • Speisen und Getränke außerhalb der Bar bzw. Picknick-Ecke zu verzehren,
    • Glas oder sonstige scharfe Gegenstände mitzunehmen.
  9. Kleinspielzeug ist nur im Planschbecken zulässig.
  10. Ballspiele dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen ausgeübt werden.
  11. Das Fotografieren von Personen ohne deren Einwilligung ist verboten. Das Nichtbeachten wird mit Hausverbot geahndet.
  12. Jede Form der gewerblichen Betätigung und der Verkauf/das Anbieten von Waren ist nur mit Genehmigung der Sportarena Unterland gestattet.
  13. Die Erteilung von professionellem (auch nicht gewerblichem) Schwimmunterricht, Training oder einer anderen Animation ist nur nach vorheriger Genehmigung der Sportarena Unterland gestattet. Die Einschätzung, ob eine gewerbliche Betätigung bzw. professioneller Schwimmunterricht/Training/Animation vorliegen, obliegt dabei den Mitarbeitern.
  14. Die Durchführung von Sport- und sonstigen Veranstaltungen ist nur nach vorheriger Genehmigung der Sportarena Unterland erlaubt.
  15. Das Anbringen von Werbemitteln (z. B. Plakate) und das Auslegen von Flyern sind nur nach vorheriger Genehmigung der Sportarena Unterland gestattet.

Aufsicht

  1. Die Mitarbeiter wachen über die Einhaltung der Badeordnung.
  2. Den Anordnungen der Mitarbeiter ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
  3. Bei Vereins-, Schul- oder Gruppenschwimmen achtet der Gruppenleiter auf die Einhaltung der Badeordnung. Für die Einhaltung der Badeordnung durch Kinder und Personen mit Beeinträchtigungen haften die Eltern und Begleitpersonen.
  4. Besucher, die gegen die Badeordnung verstoßen und der Aufforderung zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung nicht nachkommen, können die Mitarbeiter umgehend aus dem Bad verweisen und für eine bestimmte Zeit von der Anlage ausschließen. Widersetzungen ziehen Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch mit sich. Das Eintrittsgeld wird nicht rückerstattet.